Freiberufler gehen selbstständigen Berufen nach, die im EStG definiert sind. Sie unterscheiden sich von Gewerbetreibenden und Freelancern. Erfahre im Folgenden, wie Freiberufler definiert werden und worauf sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit achten müssen.
Freiberuflich Tätige sind Einzelunternehmer. Sie üben eine berufliche Tätigkeit selbstständig aus, befinden sich also in keinem Angestelltenverhältnis. Sie zählen nicht zu den Gewerbetreibenden und müssen daher auch keine Gewerbesteuer abführen. Einkommens- und umsatzsteuerpflichtig sind sie aber dennoch. Des Weiteren genügt für sie bei der Anfertigung ihrer Steuererklärung die Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie müssen keine Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung einreichen und sind somit nicht buchführungspflichtig. Wer genau als freiberuflich tätig gilt, definiert in Deutschland § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Welche Berufe zählen zu den Freiberuflern?
Freiberufler gehen keinem Gewerbe nach und fallen daher nicht unter die Gewerbeordnung. Vielmehr ist ihre berufliche Tätigkeit laut Gesetz als erzieherisch, künstlerisch, wissenschaftlich, unterrichtend oder heilberuflich definiert. Hieraus ergeben sich die Berufe, die klassischerweise von Freiberuflern ausgeübt werden.
Die Entscheidungshoheit darüber, wer als freiberuflich tätig anerkannt wird, liegt beim Finanzamt. Angehörige der freien Berufe erhalten hier nach der Anmeldung eine entsprechende Steuernummer. Nicht immer sind sich die Finanzbehörden sicher, welche Tätigkeiten als freiberuflich akzeptiert werden. Es kann durchaus passieren, dass ein Beruf als teilweise freiberuflich und zum Teil gewerbetreibend eingestuft wird.
Einige Freiberufler sind darüber hinaus kammerpflichtig. Hierzu zählen zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekten. Sie müssen sich vor der Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit bei der für sie zuständigen Kammer anmelden.
Bist Du freiberuflich tätig, musst Du keine Gewerbesteuer zahlen. Für freiberuflich Tätige fallen lediglich die Umsatz- und die Einkommenssteuer an. Letztere richtet sich nach der Höhe des individuellen Verdienstes. Bis zu einem Grundfreibetrag von 10 347 EUR (2022) fällt keinerlei Einkommenssteuer an. Liegt Dein Gewinn darüber, geht es mit einem Steuersatz von 14 % los. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 %. Sollten sich während eines Jahres plötzliche Gewinnsteigerungen ergeben, empfiehlt es sich, bereits Geld für die Steuer beiseite zu legen.
Die Umsatzsteuer liegt in Deutschland in der Regel bei 19 %. In Ausnahmefällen wird auch nur die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % fällig. Angehörige der freien Berufe müssen die Umsatzsteuer in aller Regel in ihren Rechnungen auf den zu zahlenden Betrag aufschlagen.
Als freiberuflich tätige Person bist Du verpflichtet, Dich bei einer Krankenkasse zu versichern. Gehörst Du einem, künstlerischen Beruf an, erfolgt die Versicherung gesetzlich über die Künstlersozialkasse (KSK). In anderen Berufen kannst Du auch eine private Krankenversicherung wählen. Auch eine Unfallversicherung ist Pflicht.
Empfohlen, aber nicht verpflichtend, sind Absicherungen fürs Alter. Freiberuflich Tätige sollten sich im eigenen Interesse um eine Altersvorsorge kümmern. Auch eine Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung werden empfohlen.
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Der Begriff „Freelancer“ entstammt dem Englischen und kann mit „freier Mitarbeiter“ übersetzt werden. Diese führen Aufträge für verschiedene Auftraggeber auf eigene Rechnung aus und sind nicht weisungsgebunden. Dennoch deutet die Formulierung „freier Mitarbeiter“ bereits an, dass Freelancer mit ihren Auftraggebern eine Art Dienstverhältnis haben. Die entsprechenden Konditionen sind zumeist vertraglich festgehalten.
Grundsätzlich sind beide Personenkreise als selbstständig zu betrachten. Es existieren jedoch einige relevante Unterschiede, die es zu beachten gilt. Daher können die Bezeichnungen „Freelancer“ und „Freiberufler“ nicht synonym verwendet werden.
Beim Freelancer handelt es sich um einen freien, nicht weisungsgebunden Mitarbeiter. Dieser arbeitet meist für verschiedene Unternehmen oder Auftraggeber und bekommt seinen Verdienst auf Rechnung. Ein Freelancer kann ein Angehöriger der freien Berufe sein. Dies muss aber nicht unbedingt zutreffen. Der Freelancer-Status beschränkt sich nicht auf bestimmte Berufsgruppen, hier sind also sehr viele Tätigkeiten möglich. Besonders viele Freelancer finden sich zum Beispiel in der IT-Branche. Im Gegensatz zu Freiberuflern gelten Freelancer als Gewerbetreibende und sind entsprechend verpflichtet, Gewerbesteuer abzuführen.
Freiberufler sind im Vergleich zu Freelancern auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Diese sind in § 18 des EStG definiert und von der Gewerbesteuer befreit. Der Status des Freiberuflers wird nur vom Finanzamt vergeben.
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Freiberufler sind keine Mitarbeiter im klassischen Sinne. Es handelt sich um Personen, die auf selbstständiger Basis in Deinem Unternehmen mitarbeiten. Um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, sollte die Selbstständigkeit des Freiberuflers in der Arbeitsbeziehung unbedingt gewahrt bleiben. Das heißt, Freiberufler dürfen keine festgelegten Arbeitszeiten haben und sind auch nicht weisungsgebunden. Als Chef gibst Du lediglich eine Tätigkeit in Auftrag. Ziel ist die Erfüllung dieser Aufgabe. Wie und zu welchen Zeiten die freiberuflich Tätigen diese Aufgabe erfüllen, fällt nicht in Deinen Zuständigkeitsbereich.
Freiberufliche Mitarbeiter müssen außerdem mindestens 1/6 ihres Jahresumsatzes bei anderen Auftraggebern einnehmen. Ansonsten könnte Dein Unternehmen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen beschuldigt werden.
Für viele Berufstätige klingt die Vorstellung, frei und nach eigenen Konditionen zu arbeiten, sehr verlockend. Schließlich deutet der Begriff „Freiberufler“ schon an, dass der betroffene Personenkreis das Berufsleben zeitlich und inhaltlich ganz nach den eigenen Vorstellungen gestalten kann. Was genau sind nun aber die Vor- und Nachteile des Daseins als Freiberufler?
Vorteile:
Nachteile:
Freiberufler üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind Einzelunternehmer. Sie grenzen sich klar von den Gewerbetreibenden ab und zahlen im Gegensatz zu diesen keine Gewerbesteuer. Des weiteren sind sie nicht buchführungspflichtig und müssen in ihrer Steuererklärung lediglich einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgegeben. Ob Du den Status als Freiberufler erhältst, entscheidet Dein Finanzamt.
Welche Tätigkeiten als freiberuflich anerkannt werden, ist in § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) festgelegt. Definitionsgemäß muss die ausgeübte Tätigkeit erzieherischer, unterrichtender, heilberuflicher, wissenschaftlicher oder kulturschaffender Art sein. Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Hebammen, Künstler, Ingenieure, Informatiker, Steuerberater, Notare oder Anwälte.
Freiberufler gehören laut Gesetz einem Kreis fest definierter Berufe an, von denen einige auch kammerpflichtig sind. Sie gelten nicht als Gewerbetreibende. Freelancer dagegen sind Gewerbetreibende und müssen entsprechend Gewerbesteuer abführen. Sie sind nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt.
Freiberufler üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind Einzelunternehmer. Sie grenzen sich klar von den Gewerbetreibenden ab und zahlen im Gegensatz zu diesen keine Gewerbesteuer. Des weiteren sind sie nicht buchführungspflichtig und müssen in ihrer Steuererklärung lediglich einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgegeben. Ob Du den Status als Freiberufler erhältst, entscheidet Dein Finanzamt.
Welche Tätigkeiten als freiberuflich anerkannt werden, ist in § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) festgelegt. Definitionsgemäß muss die ausgeübte Tätigkeit erzieherischer, unterrichtender, heilberuflicher, wissenschaftlicher oder kulturschaffender Art sein. Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Hebammen, Künstler, Ingenieure, Informatiker, Steuerberater, Notare oder Anwälte.
Freiberufler gehören laut Gesetz einem Kreis fest definierter Berufe an, von denen einige auch kammerpflichtig sind. Sie gelten nicht als Gewerbetreibende. Freelancer dagegen sind Gewerbetreibende und müssen entsprechend Gewerbesteuer abführen. Sie sind nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt.