Schein­­selb­­stständig­­keit: Ein umfassender Leitfaden [+ Checkliste]

Scheinselbständigkeit Ein umfassender Leitfaden

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Zahlreiche Fälle zeigen: Die Risiken in Bezug auf Scheinselbstständigkeit sind omnipräsent. So hatte ein großer deutscher Automobilhersteller erst vor einigen Jahren genau deshalb Probleme mit der Justiz. Wie man Risiken in Bezug auf Scheinselbstständigkeit löst, was es mit dem deutschen Automobilbauer auf sich hat und wie man daraus folgend erfolgreiche Zusammenarbeiten mit Freiberuflern startet, lesen Sie bei uns.

1. Was ist Scheinselbstständigkeit?

Ist Scheinselbstständigkeit gefährlich?

Wenn nicht darauf geachtet wird, kann Scheinselbstständigkeit eine Gefahr für Freiberufler und Unternehmen, die Freelancer einsetzen, darstellen. Der Status des Freiberuflers wird aberkannt, der Auftragnehmer wird zum Arbeitgeber und muss Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zahlen und auch weitere Strafen können folgen. Kontrollen freier Mitarbeiter oder Freiberufler mit Blick auf Scheinselbstständigkeit haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Grund genug, sich umfassend mit der Thematik Scheinselbstständigkeit zu beschäftigen. Entsprechend teilen wir unsere langjährige Erfahrung und best-practises auf diesem Gebiet.

Scheinselbstständigkeit stellt ein Arbeitsverhältnis dar, bei welchem ein vertraglich selbstständig arbeitender Auftragnehmer nach Kriterien der Behörden ein klassischer Arbeitnehmer ist und als solcher sozialversicherungspflichtig angemeldet werden müsste. Die Nichteinhaltung der Gesetze bezüglich der Scheinselbstständigkeit kann sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer die Existenzgrundlage kosten, sollte eine der mit der Kontrolle betrauten Stellen die Scheinselbstständigkeit aufdecken.

Definition der Deutschen Rentenversicherung zur Scheinselbstständigkeit (Quelle: Lexikon zur Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen):

„Als scheinselbstständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind.“

Worin liegt die Problematik von Scheinselbstständigkeit?

In einem Statusfeststellungsverfahren kann von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dein tatsächlicher Status als Auftragnehmer als Selbstständiger oder Angestellter geprüft werden. Diese Prüfung auf Scheinselbstständigkeit kann von der Deutschen Rentenversicherung Bund, einem Amtsgericht, dem Finanzamt oder Sozialversicherungen angefordert werden. Grundsätzlich kannst du als Auftragnehmer oder Auftraggeber ebenfalls eine Prüfung der Scheinselbstständigkeit einfordern, zum Beispiel wenn du Kündigungsschutz einklagen möchtest oder ein Auftraggeber ein Vertragsverhältnis beenden möchte. Meistens sind jedoch beide Parteien unbeteiligt, und eine dritte Partei wie die Krankenkasse fordert eine Prüfung der Scheinselbstständigkeit an, weil sie Beiträge nachfordern möchte.

Wenn sich aus diesem Statusfeststellungsverfahren ergibt, dass du als Freiberufler oder dein Auftraggeber nicht korrekt gearbeitet habt oder möglicherweise bewusst eine Scheinselbstständigkeit in Kauf genommen habt, können hohe Strafen für beide Parteien folgen.

Ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt vom Juli 2019 zeigt, wie der Gesetzgeber die Problematik der Scheinselbstständigkeit sieht:

„Scheinselbstständigkeit führt zu fehlender sozialer Absicherung bei den vermeintlich Selbstständigen und belastet die Sozialsysteme. Die Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse der FKS werden deshalb erweitert, um künftig bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit, auch ohne Kenntnis des konkreten Arbeitsortes, eine Prüfung beim Scheinselbstständigen an der gemeldeten Betriebsstätte oder erforderlichenfalls an Amtsstelle durchführen und gegebenenfalls Ermittlungen vornehmen zu können.“ (FKS = Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung)

Zusammenfassend ist klar, es gilt, die Scheinselbstständigkeit stets zu vermeiden und Problemen diesbezüglich vorzubeugen. Du als Auftraggeber oder Auftragnehmer trägst die Verantwortung hierfür und solltest dich an Regeln und Maßnahmen zur Vorbeugung von Problemen halten. Dann steht einer erfolgreichen und zielführenden Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Freiberuflern nichts im Wege. Bereits an den Vorstellungen einer erfolgreichen Zusammenarbeit, zu welcher die Vermeidung einer Scheinselbstständigkeit zählt, zeigt sich, wie gut zwei Parteien zusammenpassen. Wir beraten dich hierzu gerne.

Übrigens:

Neben einem Fokus auf der Vermeidung von Scheinselbstständigkeit gilt auch darüber hinaus die Integration von Freiberuflern in Projekte als besonders wichtig. Wir haben hier einen Blogartikel genau zu diesem Thema für dich verfasst.

2. Welche Kriterien muss ich beim Thema Scheinselbstständigkeit beachten?

Um Bescheid zu wissen, worauf bei der Vermeidung einer Scheinselbstständigkeit zu achten ist, solltest du dir im Klaren sein, nach welchen Kriterien die Behörden eine mögliche Scheinselbstständigkeit überprüfen. Wichtig hierbei ist zu verstehen, dass es bei der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung kein schwarz- oder weiß gibt. Jeder Fall, jede Überprüfung auf Scheinselbstständigkeit stellt eine Einzelfallprüfung dar. Daher gibt es nur hilfreiche Kriterien und Vergleiche zu anderen Fällen, anhand welcher du analysieren kannst, inwiefern du als Unternehmen oder Freiberufler vom Problem der Scheinselbstständigkeit betroffen sein könntest.

Überprüfungen diesbezüglich beinhalten sowohl die Kontrolle der geschlossenen Verträge wie auch die tatsächlichen Verhältnisse und Bedingungen im Berufsalltag. Du musst dabei selbstverständlich Beweise für die Scheinselbstständigkeit finden und diese nachweisen. Hierbei finden unter anderem folgende Kriterien Beachtung:

  1. Regelmäßige Beschäftigung von nicht-versicherungspflichtigen Mitarbeitern.
    Hierbei liegt rein rechtlich zunächst kein Problem vor. Jedoch zeigt sich, dass in Betrieben mit regelmäßiger Beschäftigung nicht-versicherungspflichtiger, deutlich häufiger Fälle von Scheinselbstständigkeit anzutreffen sind.

  2. Dauerhafte Verträge zwischen beiden Parteien.
    Häufig haben Freiberufler Verträge mit einer Dauer von 3-24 Monaten. Besonders lange, gar dauerhafte Verträge lassen bei den Behörden die Alarmglocken läuten. Grund hierfür ist, dass sich, je länger die Dauer der Beschäftigung, mehr Geld sparen lässt.

  3. Abhängigkeit eines Auftragnehmers von nur einem Auftraggeber.
    Vor allen Dingen, wenn mit einem Kunden allein der allergrößte Teil des Umsatzes erwirtschaftet wird. Dieser Punkt knüpft an 3) an, wenn eine extreme Abhängigkeit besteht, existiert logischerweise keine Unabhängigkeit mehr und die Selbstständigkeit kann angezweifelt werden.

  4. Geregelte Arbeitszeiten.
    Als Selbstständiger muss man bestimmte Leistungen erbringen. Dabei spielen die Zeiten häufig keine übergeordnete Rolle. Selbstverständlich müssen bestimmte Termine wahrgenommen werden, ansonsten ist der Selbstständige jedoch grundlegend nur verpflichtet, eine Leistung zu erbringen.

  5. Schriftverkehr mit Arbeitsanweisungen zwischen Freiberuflern und Unternehmen.
    Auch hier gilt: Der Selbstständige muss ein Werk erbringen, eine Weisungsabhängigkeit besteht nicht. Ein Werkunternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines vereinbarten Werks, nicht zur Ausübung einer reinen Tätigkeit. Kennzeichen ist die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Werkunternehmers. Hier resultieren auch einige Dinge, die jetzt im Home-Office von Bedeutung sind. Wie man Remote-Leadership richtig angeht, lesen Sie hier in unserem Blogartikel.

  6. Geringe Stundensätze, die die Kosten von Freiberuflern nicht decken.
    Liegt beispielsweise ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Freiberufler vor, so sparen sich beide Unternehmen bestimmte Kosten. Zugleich muss aber der Freiberufler einen Stundenlohn erhalten, der deutlich über jenem einen festangestellten Mitarbeiters liegt, um seine eigenen Kosten, wie die Altersvorsorge, decken zu können.

  7. Einbindung des Freiberuflers. 
    Ist der freie Mitarbeiter in vielen Entscheidungen gebunden (Bezugsquellen, Personaleinsatz, Kapitaleinsatz, Maschineneinsatz)? Grundlegend ist der Selbstständige für die Herstellung eines Werks verantwortlich, nicht um bestimmte Entscheidungen zu treffen oder um in diesen gebunden zu sein.

Vermeide Intransparenz!

In Deutschland existiert im Bereich der Überprüfung von Scheinselbstständigkeiten viel Intransparenz und Halbwissen. Bereits seit Jahren fordern Unternehmen, welche mit Freiberuflern zusammenarbeiten, dass es klare Richtlinien und Gesetze im Hinblick auf das Thema der Scheinselbstständigkeit geben müsse. Auch wir bei ElevateX sehen eine Entwicklung hin zu höherer Transparenz diesbezüglich als unvermeidbar an.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) setzt sich für klare Kriterien in Bezug auf die Scheinselbstständigkeit ein und schreibt auf seiner Website:

„Wenn die Kriterien niemand mehr verstehen kann und selbst Sozialgerichte sich in ihren Urteilen widersprechen, läuft etwas grundsätzlich schief. Wir wollen mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbare Kriterien, ein schnelles und transparentes Statusfeststellungsverfahren sowie unabhängige Entscheidungsorgane – statt immer mehr Leiharbeit und Verlagerung von Projekten ins Ausland.“

3. Was sind die Risiken von Scheinselbstständigkeit?

Betroffen sein können alle Selbstständigen, die Auftragsarbeiten machen. Insbesondere davon betroffen sind Freiberufler oder freie Mitarbeiter. Erste Konsequenz ist die Beendigung der Selbstständigkeit und ein nachträglicher Beginn des Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer. Auf der einen Seite erhält ein Freiberufler dadurch zahlreiche Rechte, beispielsweise den Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch, zugleich muss er sich jedoch zahlreichen negativen Konsequenzen gegenüberstellen.

Besonders schwierig kann eine solche Konstellation werden, weil die meisten Freelancer sich ja sehr bewusst für die Selbstständigkeit entschieden haben. Sie wollen nicht angestellt sein, und haben z.B. ihre Altersvorsorge auf die Selbstständigkeit abgestimmt. Hier kann ein aufgezwungenes Angestellten-Verhältnis einen Strich durch die Rechnung machen.

Sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer werden rechtlich als Gesamtschuldner im Falle der Scheinselbstständigkeit angesehen. Der bis dato Auftraggeber kann daher die Arbeitnehmeranteile an den Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen drei Monate von künftigem Gehalt des nun Arbeitnehmers abziehen. Zudem müssen ausgestellte Rechnungen vom Auftragnehmer bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit berichtigt werden. Hierzu zählt unter anderem die ausgewiesene Umsatzsteuer, welche als ungültig erklärt wird. Letztlich darf ebenfalls der Vorsteuerabzug nicht durchgeführt worden sein – falls bereits geschehen, muss die Vorsteuer an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

Sind Auftraggeber auch Risiken ausgesetzt?

Sobald eine Scheinselbstständigkeit nachgewiesen werden kann, müssen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Im Falle des Auftraggebers gelten bei Scheinselbstständigkeit selbstverständlich rückwirkend alle Haftungs- und Zahlungsverpflichtungen wie für normale Angestellte. Daraus resultiert, dass der Auftraggeber die Beiträge zur Sozialversicherung bis zu vier Jahre rückwirkend zahlen muss. Hinzu kommen eventuelle Säumniszuschläge.

Finanzämter können im Falle einer Scheinselbstständigkeit zudem Lohnsteuernachzahlungen rückwirkend einfordern. Auch hier gilt die Regelung von bis zu vier Jahren rückwirkend. Sollte eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen werden, können Bußgelder, Gefängnisstrafen und Rückzahlungsforderungen für bis zu 30 Jahren auf die beteiligten Parteien zukommen. Ferner ist die Ausweisung der Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Selbstständigen unwirksam, das bedeutet, dass der erfolgte Vorsteuerabzug als unzulässig gilt und die abgezogenen Vorsteuerbeträge berichtigt und zurückgezahlt werden müssen. Ab der Feststellung der Scheinselbstständigkeit gelten für den bisherigen Auftragnehmer sämtliche Rechte, die die Mitarbeiter des Unternehmens besitzen.

Wie solltest Du Scheinselbstständigkeit nicht angehen?

Problem an den Gesetzen zur Scheinselbstständigkeit: Für Unternehmen und Freiberufler ist in der Gesetzeslage kein eindeutiger roter Faden zu erkennen – es gibt keine klaren Vorgaben zu „selbstständig oder scheinselbstständig“. Diese Intransparenz führt häufig zu Problemen. Passendes Beispiel hierfür stellt ein großer Automobilbauer dar, bei welchem sich zwei formal über Werkverträge dort arbeitende IT-Spezialisten erfolgreich als Arbeitnehmer in den Konzern eingeklagt hatten. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wertete in dem damaligen Verfahren die Verträge als Scheinwerkverträge und gab der Klage der beiden IT-Spezialisten auf ein festes Beschäftigungsverhältnis beim Autobauer statt.

Zwar handelte es sich bei den beiden IT-Spezialisten nicht um Freiberufler, sondern um Leiharbeiter, welche über eine Arbeitnehmerüberlassungskonstellation bei weiteren Dienstleistern angestellt waren. Allerdings war der Effekt ein ähnlicher wie bei Freelancern  –  nämlich, dass sich der Endkunde durch die scheinbaren Werkverträge die Sozialversicherungsbeiträge einsparen konnte. Bereits 2013, zum Zeitpunkt der Klage, war klar, dass sicherlich auch bei vielen anderen Unternehmen Konsequenzen drohen könnten und die Kontrollen zunehmen würden. Es lohnt sich also den Richterspruch des Landesarbeitsgerichtes genauer unter die Lupe zu nehmen

Das Landesarbeitsgericht hat altbekannte Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu Scheinwerkverträgen bestätigt. Bereits bekannte Faktoren wie die regelmäßige und/oder ausschließliche Beschäftigung von Personen über einen langen Zeitraum in eigenen Firmenräumen oder auch die Nutzung unternehmenseigener Geräte spielten hierbei eine Rolle. Im Fall des Automobilbauers zählten unter anderem die auf elektronischem Wege erteilten Weisungen an externe Mitarbeiter als entscheidender Faktor für das Gerichtsurteil und zeigen, dass Weisungen an Freiberufler allgemein möglichst unterlassen werden sollten.

Scheinselbständigkeit Zitat

Das Landesarbeitsgericht hat altbekannte Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu Scheinwerkverträgen bestätigt. Bereits bekannte Faktoren wie die regelmäßige und/oder ausschließliche Beschäftigung von Personen über einen langen Zeitraum in eigenen Firmenräumen oder auch die Nutzung unternehmenseigener Geräte spielten hierbei eine Rolle. Im Fall des Automobilbauers zählten unter anderem die auf elektronischem Wege erteilten Weisungen an externe Mitarbeiter als entscheidender Faktor für das Gerichtsurteil und zeigen, dass Weisungen an Freiberufler allgemein möglichst unterlassen werden sollten.

Weitere Faktoren waren, dass die beiden IT-Spezialisten häufig zu festen Arbeitszeiten im Konzern arbeiteten und voll in das Unternehmen, beispielsweise mit festangestellten Mitarbeitern vernetzt waren. Die im Rahmen von Werkverträgen arbeitenden Spezialisten erfüllten demnach Aufträge mit Weisungscharakter abseits des Ticket-Systems, welches der Autobauer als Vorsichtsmaßnahme zur Vorbeugung von Scheinselbstständigkeit nutzte. Die Klage der beiden IT-Spezialisten auf Festanstellung war vor dem Arbeitsgericht Stuttgart ohne Erfolg geblieben. Dieser stellte sich aber jetzt eine Instanz höher vor dem Landesarbeitsgericht ein.

„Für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung ist allein die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend“, lautet ein Leitsatz des Urteils. Die Richter bekräftigen damit, dass juristisch nicht entscheidend sei, wie die Verträge mit freien Mitarbeitern formal aussehen würden, es komme darauf an, wie sie in der Praxis tatsächlich gelebt würden. Des Weiteren spreche der Umstand, dass der Autobauer in den vergangenen Jahren nie Gewährleistungsrechte geltend gemacht habe, ebenfalls dafür, dass die IT-Spezialisten mehr als Beschäftigte als freie Mitarbeiter aktiv im Unternehmen waren. Das deutet nach Lesart des Gerichts darauf hin, dass tendenziell eher die Arbeitsleistungen denn, wie idealerweise bei freien Mitarbeitern der Fall, ein Arbeitsresultat eingekauft wurde. 

Unser Tipp:
Als Freiberufler sollte man idealerweise nie ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Das Interesse des Staates liegt klar darin, dass so viele Bürgerinnen und Bürger in die Rentenkasse einzahlen. Freiberufler haben meist kein Interesse daran. Sollte das Verfahren von der Renten- oder Krankenkasse angestoßen werden, muss man die Überprüfung über sich ergehen lassen.

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4. Wie kannst Du Scheinselbstständigkeit vermeiden?

Erfolgreiche Zusammenarbeit sicherstellen!

In diesem Teil der positiven Fallbeispiele berichten wir idealerweise aus der gemeinsamen Arbeit von ElevateX und unseren Kunden. Zu den ersten Schritten einer Zusammenarbeit gehört für uns, über die Risiken der Scheinselbstständigkeit aufzuklären. Dank unserer Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit Freiberuflern wissen wir genau und können präzise einschätzen, inwiefern bestimmte Arten der Zusammenarbeit ein Risiko in Bezug auf Scheinselbstständigkeit darstellen könnten, oder nicht.

Sie finden mehr über erfolgreiche Zusammenarbeit in unseren Erfolgsgeschichten.

Erfolge Zusammenarbeit, auch im Hinblick auf das Reduzieren von Risiken bei Scheinselbstständigkeit, startet bereits im ersten Treffen zwischen Freiberufler und dem Auftraggeber. Sind sich beide Parteien der Risiken bewusst, wissen beide Parteien, wie sie sich während der Dauer des Projekts zu verhalten haben?

Auf das erste Treffen folgt, insofern dieses erfolgreich war und man sich für eine Zusammenarbeit entschieden hat, das Projekt. Grundbaustein für den Start und ebenfalls den Schluss eines jeden Projekts ist das On- und Offboarding. Auch hier werden Dinge mit Bezug auf der Vermeidung von Scheinselbstständigkeit besprochen. Wir haben Ihnen zum Thema On- und Offboarding einen interessanten und umfassenden Blogartikel geschrieben. Den Blogartikel finden Sie hier.

Unser CEO Sören Elser und unser CTO Ralf Gehrer, die beide seit vielen Jahren mit oder auch selbst als Freiberufler arbeiten, listen hier ihre wichtigsten Tipps und Tricks auf und erläutern, worauf man im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit achten sollte.

  • Bewusstsein
    Unternehmen müssen ein Bewusstsein dafür entwickeln, die Unterschiede zwischen Angestellten und Freiberuflern erkennen zu können. Es gibt zahlreiche Unterschiede und es ist schlicht falsch zu denken, man könne im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit „alle gleich behandeln“.
  • Fokus auf ergebnisorientiertem Arbeiten
    Unternehmen und Freiberufler müssen genauestens darauf achten, dass keine sogenannte Weisungsbefugnis existiert. Das bedeutet: Fokus auf ergebnisorientiertem Arbeiten: Als Unternehmen kümmern wir uns nicht darum, wann, wo und wie jemand arbeitet, sondern welche Ergebnisse benötigt werden und wie diese schnellstmöglich erreicht werden.
  • Ortsunabhängiges Arbeiten
    Zentral ist im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit das ortsunabhängige Arbeiten. Selbstverständlich funktioniert dies nicht immer, teilweise ist die Anwesenheit des Freiberuflers auf dem Firmengelände unabdinglich. Trotzdem gilt: Ortsabhängiges Arbeiten ist ein starkes Indiz für Freiberuflichkeit.
  • Stundensätze
    Darüber hinaus müssen Unternehmen, Freiberufler und möglicherweise auch Zwischenparteien auf die Stundensätze arbeiten. Der Freiberufler muss in jedem Fall mehr verdienen als ein äquivalenter festangestellter Mitarbeiter. Er hat schlicht eine vollkommen andere Kostenstruktur und muss seine Altersvorsorge beispielsweise zu 100% selbst in die Hand nehmen.
  • Anzahl Projekte
    Zuletzt hilft es, dass der Freiberufler mehr als ein Projekt im Jahr hat. Ralf hat sich hier meist an die 80/20 Regel gehalten – 80% des Umsatzes im Hauptprojekt, 20% in einem anderen Nebenprojekt.

Empfohlene Vorgehensweise, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit sicherzustellen

Scheinselbstständigkeit Best Practices

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wichtig ist, dass Unwissenheit im Straffall nicht schützt. Als Selbstständiger haben Sie die Pflicht, sich das nötige Wissen bezüglich der Möglichkeit einer Scheinselbstständigkeit zu beschaffen und diese zu vermeiden. Sollten Sie sich nicht sicher bezüglich der rechtlichen Lage sein, finden Sie bei Beratern oder Anwälten Hilfe, um offene Fragen zu klären und Rechtssicherheit zu haben.

Überprüfen aller Verträge
Sämtliche zuvor genannten Kriterien müssen selbstverständlich mit dem Arbeitsalltag und den Verträgen abgeglichen werden. Haben Auftragnehmer Entscheidungsfreiheit und tragen ihr unternehmerisches Risiko? Im Vertrag sollte ein Hinweis darauf enthalten sein, dass keinerlei Weisungspflicht für den Freelancer besteht. Zudem kann in den Verträgen auch festgehalten werden, dass der Auftragnehmer regelmäßig Nachweise über weitere Aufträge und eine selbstständige Versicherung abliefert.

Trennung Hard- und Software und Räumlichkeiten
Als weiterer Schritt zur Vorbeugung von Scheinselbstständigkeit zählt, dass Unternehmen und Freiberufler nicht die gleiche Hard- und Software und Räumlichkeiten nutzen, sondern voneinander unabhängig sind.

Freie Wahl des Arbeitsorts
Je mehr Freiheiten Freiberufler in einem Unternehmen genießen, unter anderem bei der Wahl des Arbeitsorts, desto geringer ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Freie Wahl der Arbeitszeit
Neben des Arbeitsorts zählt auch die Arbeitszeit zu den wichtigsten Faktoren, da Freiberufler üblicherweise weisungsunabhängig arbeiten und nur bestimmte Erfolge leisten, wann und wie sie dahin gelangen, sollte ihnen selbst überlassen sein.

Obwohl es keine glasklare Gesetzeslage zum Thema Scheinselbstständigkeit gibt, können zahlreiche Indizien hergezogen werden, um sich selbst zu schützen – egal ob als Unternehmen, oder als Freelancer.

Einige Fragen sollte man sich bei Vertragsabschluss und in der tatsächlichen Umsetzung eines Auftrages immer stellen – wenn diese „falsch“ beantwortet werden, sollten die Alarmglocken schrillen und nochmals über die geplante Zusammenarbeit nachgedacht werden:

  • Bestimmt der Auftragnehmer seine Arbeitszeiten eigenständig?
  • Grenzen sich die Aufgaben des Auftragnehmers von denen der Festangestellten ab?
  • Besteht eine Weisungsabhängigkeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber?
  • Tritt der Auftragnehmer in der Außenwelt als Selbstständiger auf?
  • Ist der Auftragnehmer frei von Kontrollen seitens des Auftraggebers – beispielsweise in Verbindung mit Hard- und Software?
  • Hat der Auftragnehmer Freiheiten bezüglich des Berichtens von Leistungen?

5. Was tun wir bei ElevateX in Bezug auf Scheinselbstständigkeit?

Wissenstransfer und Aufklärung zur Thematik

Wir bei ElevateX stehen dafür, unser Wissen mit unseren Freunden, Partnern und Kunden zu teilen. Darin sehen wir einen allumfänglichen Vorteil – für alle Parteien. So stellen wir unseren Kunden bereits bei der Anbahnung einer möglichen Zusammenarbeit wertvolle Informationen bereit, sodass die Zusammenarbeit reibungslos und rechtssicher vonstattengeht. Sollten etwaige Unklarheiten oder ähnliches bestehen, stehen wir unseren Kunden aber auch Freiberuflern beratend zur Seite. Durch unsere langjährige Expertise sind wir in der Lage, unterschiedlichste Situationen und mögliche Risiken im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit und darüber hinaus einzuschätzen.  

Überprüfung fundamentaler Kriterien

Sollte, wie zuvor erläutert, weit fassende Unterstützung beim Thema Scheinselbstständigkeit benötigt werden, überprüfen wir mit unseren Kunden und dem Freiberufler gemeinsam diverse Kriterien. Hier befassen wir uns nicht mit besonderen oder „geheimen“ Kriterien, sondern mit eben jenen, die wir Ihnen zuvor präsentiert haben, beispielsweise der 80/20 Grenze. Es ist vollkommen normal, dass bei den ersten Projekten mit Freiberuflern womöglich etwas Unsicherheit bezüglich rechtlicher Themen, wie auch der Scheinselbstständigkeit, vorliegt. Wir halten diese Vorsicht für angebracht, denn so werden bestimmte Situationen doppelt und abschließend rechtssicher überprüft. 

Haben Sie Fragen bezüglich eines Projekts und möglicher Aspekte in Bezug auf Scheinselbstständigkeit? Melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie dabei und finden die für Sie und Ihr Projekt beste Lösung.

Top 3 Fragen und Antworten zur Scheinselbstständigkeit

Hier zeigen wir Ihnen die drei wichtigsten Fragen auf, die uns unsere Kunden und Partner am häufigsten stellen.

Fälle von Scheinselbstständigkeit sind für Unternehmen und auch Freiberufler häufig schwierig zu erkennen. Dahingehend ist es von außerordentlicher Bedeutung, Schritte zur Vermeidung von Fällen von Scheinselbstständigkeit einzuleiten. Andernfalls können hohe Kosten auf Unternehmen und Freiberufler zukommen.

Für viele ist das Erkennen die eigentliche Schwierigkeit. Dahingehend sind präventive Maßnahmen hier das A und O. Hierzu zählen beispielsweise wasserdichte Verträge. Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Freiberufler Weisungsabhängig ist, klaren Ort- und Zeitvorgaben folgen muss und Hard- und Software des Unternehmens nutzt.

Durch die Bundestagswahlen vor einigen Wochen hat die Klarheit bezüglich der weiteren Entwicklung des Themas der Scheinselbstständigkeit eher noch zugenommen. Dahingehend wird sich in den kommenden Monaten zeigen, ob die Thematik auf der Agenda der kommenden Bundesregierung steht, oder nicht. Positiv anzumerken ist die Arbeit vieler Vereine und anderer Organisationen, welche für eine klare Rechtslage kämpfen.

Wir bieten Ihnen hier einen umfangreichen Leitfaden wie Sie Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden können. Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir keinen Anwalt ersetzen können und deshalb keine Rechtsberatung anbieten können.

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Sören Elser ElevateX GmbH

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Sören Elser

Co-Gründer ElevateX GmbH und dein Ansprechpartner für den Einsatz von Freelancern. 

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