Zuschüsse für Selbstständige: Finanzhilfen für Gründer

Zuschüsse für Selbstständige

Inhalte

Für Freiberufler oder Existenzgründer gibt es verschiedene staatliche Finanzierungsmöglichkeiten. Zuschüsse für Selbstständige sind jedoch manchmal an bestimmte Kriterien oder Einschränkungen geknüpft. In diesem Artikel erfährst du mehr über die verschiedenen Zuschüsse und welche für dich am besten geeignet sind.

Selbstständig werden

Der Weg in die Selbstständigkeit kann verschieden aussehen. Während einige Selbstständige in ihrer Freizeit als Freelancer arbeiten, benötigen andere mehr Zeit. Für viele bedeutet das nebenbei als Freiberufler zu arbeiten oder sogar ihren Job aufzugeben und beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosenversicherung stellen.

Vielen wissen aber nicht, dass man dort neben dem Arbeitslosengeld I (ALG-I) auch einen Gründungszuschuss für Selbstständige beantragen kann. Doch es gibt noch mehr Zuschüsse, die den Weg in die Freiberuflichkeit ebnen. Wie funktionieren diese finanziellen Unterstützungen und was ist dabei zu beachten?

Im Folgenden stellen wir dir einige Optionen vor. Beachte, dass du nicht automatisch Anspruch auf diese Zuschüsse hast.

Welche Zuschüsse gibt es vor der Gründung?

Für angehende Freiberufler gibt es die Möglichkeit, sich vor der Gründung ihres Unternehmens von einem Unternehmensberater helfen zu lassen. Wenn z. B. die Geschäftsidee bewertet werden muss oder Unterstützung bei der Erstellung einer Geschäfts- oder Finanzstrategie benötigt wird, ist eine Beratung vor der eigentlichen Existenzgründung sinnvoll.

Es ist erwiesen, dass Unternehmer, die sich vor der Gründung eines eigenen Unternehmens professionell beraten lassen, bessere Erfolgschancen haben. Die Beratungsleistungen sind zwar kostenpflichtig, werden aber von jedem einzelnen Bundesland durch Zuschüsse öffentlich gefördert. Gründerinnen und Gründer können sich bei den jeweiligen Existenzgründungsberatungsstellen über die Förderung informieren.

Was ist ein Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wurde am 20. Juli 2006 eingeführt und trat am 1. August desselben Jahres in Kraft. Um das Überleben von Existenzgründern zu sichern, ist er seit April 2012 in § 93 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) fest verankert. Die Bundesagentur für Arbeit hatte den Gründungszuschuss zunächst zur Bedingung für Neuantragsteller gemacht, was jedoch Ende 2011 geändert wurde. Seitdem ist der Zuschuss eine freiwillige Leistung, die immer noch von etwa jedem fünften Gründer in Anspruch genommen wird.

  • Erst 300€, dann optional weitere 300€.

  • Bis zu 15 Monate Laufzeit.

  • Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und nicht rückzahlbar. 
Checkliste Gründungszuschuss

Wer hat Anspruch auf Gründungszuschuss?

Generell sind alle Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Tag arbeitslos sind, und die noch 150 Tage Anspruch auf ALG I haben berechtigt auf den Gründungszuschuss.

Diese Punkte sind zur Beanspruchung des Gründerzuschusses zu beachten:

  • Du solltest zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben.

  • Du solltest eine unabhängige Vollzeitbeschäftigung wünschen.

  • Der Unternehmensplan hat ein großes Potenzial und ist rentabel. Außerdem verfügst du über die notwendigen Fähigkeiten und Informationen, um die geplanten Aufgaben zu erfüllen. Dies kann der Arbeitsagentur mit Hilfe eines Businessplans angeboten werden.

  • Eine Behörde muss dein Projekt positiv bewerten.

Welche Zuschüsse gibt es nach der Gründung?

Selbstständige und Freiberufler, die seit mindestens einem Jahr operativ sind, können sich in Fragen der Unternehmensführung auch von einem Unternehmer oder Unternehmensberater unterstützen lassen.

  • Sie heißt BAFA und wird mit „Beratungshilfe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ übersetzt.

  • Start-ups, die in eine dieser Kategorien fallen, können Rechnungen einreichen, um einen Zuschuss zur Deckung der Kosten für ihr Coaching zu beantragen.

  • Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt je nach Standort (neues oder altes Bundesland) und Alter des Unternehmens 80 % der Beratungskosten (für junge Unternehmen) bis maximal 4.000 Euro oder 60 % der Beratungskosten (für bestehende Unternehmen) bis maximal 3.000 Euro.

  • Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, können bis zu 90 % der maximal 3.000 Euro an Beratungskosten zurückfordern.

  • Wer jedoch als Selbständiger vor allem in der Beratungsbranche tätig ist – wie Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare – ist nicht förderfähig!

High-Tech Gründerfonds

Die High-Tech Gründerfonds (HTGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert seit 2005 Start-Ups, die sich auf den Technologie-Sektor spezialisieren. Der HTGF konzentriert sich auf Start-Ups im Bereich „Quantencomputing und IT-Sicherheit bis hin zu Medizintechnik und Biotechnologie“.

ElevateX Logo

Planst du Freelancer zu werden?
Tritt unserer Community bei!

Kredite für Selbstständige

Banken bieten Existenzgründern erschwingliche Kredite an, die von der Europäischen Union durch Bankbürgschaften unterstützt werden. Dank dieser EU-Förderung können die Banken die Zinssätze für Kredite für neue Selbstständige senken.

Du solltest dich immer an deinen lokalen Finanzdienstleister, z. B. deine Bank oder einen Risikokapitalgeber, wenden, um EU-Fördermittel zu erhalten. Das zusätzliche Geld von deinem Anbieter kann dann aus EU-Mitteln stammen. Zahlreiche von der EU angebotene Programme sind anwendbar, wenn du dich in einem anderen EU-Land selbstständig machen möchtest.

Im Folgenden sind einige Vorteile der EU-Finanzierung aufgeführt:

  • Im Gegensatz zu Privatanlegern bist du nicht verpflichtet, deine Unternehmensanteile zu veräußern.

  • Die Sicherheitsanforderungen für europäische Finanzierungsprogramme sind eher gering.

GWR-Zuschüsse

GWR ist die Abkürzung für „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Sie widmet sich der Förderung des lokalen Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

 „Da das Förderprogramm die Stärkung der „regionalen Wirtschaftsstruktur“ zum Hauptziel erklärt hat, variiert die zulässige GRW-Förderung innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig. Einfach gesprochen sollen strukturschwache Regionen, wie etwa Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern, stark von der Förderung profitieren und strukturstarke Regionen weniger stark oder auch gar nicht, wie etwa München.“

Sie vergibt Gelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen an neu gegründete Unternehmen in Deutschland, um die Anlaufkosten zu decken, Forschung und Entwicklung voranzutreiben oder die Mitarbeiterzahl zu erhöhen. Die Stipendien decken bis zu 40 % der Kosten der Anlaufphase ab, die unter anderem Folgendes umfassen können:

  • Investitionsausgaben in den ersten drei Jahren, z. B. für den Erwerb neuer Strukturen, Maschinen oder Ausrüstungen

  • In den ersten zwei Jahren sind die Personalkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze hoch.

Für eine Förderung durch die GWR kommen nur Unternehmen (Gewerbe), nicht aber Freiberufler in Frage. Der Unterschied ist entscheidend.

4 Tipps zu Zuschüssen für Selbstständige

Wir haben jetzt über 5 sehr nützliche Möglichkeiten gesprochen, deinem Unternehmen einen kleinen Kickstart zu verschaffen. Wie du siehst, bist du mit ein paar zusätzlichen Anstrengungen nicht (finanziell) allein. Dennoch kann der ganze Prozess sehr stressig sein und zu Fehlern führen. Zum Abschluss dieses Artikels geben wir dir noch einige Tipps.  

Nicht so schnell aufgeben

Es kann sein, dass der zuständige Sachbearbeiter dir abrät oder vorschlägt, den Gründungszuschuss nicht zu beantragen. Da es sich beim Gründungszuschuss um eine Ermessensleistung handelt, ist allein der Sachbearbeiter für die Entscheidung verantwortlich.

Selbstkündigung gefolgt von Fremdkündigung

Um Sperrzeiten zu vermeiden, fordere deinen Arbeitgeber auf, dich aus der bestehenden Stelle zu entlassen.

Vermeide es, dich mit eindeutiger Absicht auf andere Stellen zu bewerben

  • Für eine „Nicht-Eignung“ musst du Nachweise erbringen.

  • Dein Berater bei der Bundesagentur für Arbeit ist in erster Linie dafür zuständig, dich in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

  • Spezialisiere dich auf einen Arbeitsbereich oder binde dich an einen Ort.

Beantrage eine Verlängerung

Einige Förderungen, z.B. der Gründungszuschuss, laufen in der Regel nach sechs Monaten aus. Um weitere neun Monate eines Zuschusses von 300 € pro Monat zu erhalten, sollten alle für den Verlängerungsantrag erforderlichen Informationen etwa zwei Monate vor Ablauf der Frist zusammengetragen werden. Erkundige dich auch nach anderen Verlängerungen!

Zusammenfassend

Wenn man sich als Freiberufler selbstständig machen möchte, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Die Bundesregierung bezuschusst dein Vorhaben schon vor der Gründung, zum Beispiel bei einer professionelle Berufs- und Karriereplanung. Darüber hinaus sind die GWR-Förderung und der Gründungszuschuss entweder einmalige Boni oder können mit nur geringen Zinsen zurückgezahlt werden.

Schon vor der Existenzgründung kannst du Beratungsgelder beantragen, z.B. bei der Existenzgründungsberatungsstelle. Nach der Gründung kann man dann verschiedene Zuschüsse beantragen, die bei der Finanzierung einer Beratung zur strategischen Unternehmensplanung unterstützen.   

Weitere Förderungen sind der Gründungszuschuss, relativ günstige Kredite von Banken oder die GWR-Förderung, die Gründer in strukturschwachen Regionen unterstützt. 

Ob man Fördermittel erhält, ist bei jeder Förderart anders. In den meisten Fällen müssen die Institutionen, die  das Geld gibt, von dem Geschäftsplan und deiner Idee überzeugt werden. Außerdem ist eine strategische Idee, wie du das Geld sinnvoll einsetzen willst, immer eine gute Idee. 

Außerdem muss deine freiberufliche Tätigkeit in den meisten Fällen deine Hauptbeschäftigung sein. 

Wie du dir vorstellen kannst, hängt das von sehr vielen Faktoren ab. Nehmen wir den beliebten „Gründungszuschuss“ als Beispiel. Es gibt zwei Phasen. Der Gründungszuschuss umfasst eine monatliche Unterstützung in Höhe des Arbeitslosengeldes, das in der Regel 60 % deines letzten Arbeitsentgelts beträgt, sowie zusätzlich 300 € für deine Sozialbeiträge während der ersten Phase, die sechs Monate dauert. 

Nach den ersten sechs Monaten kann man eine Verlängerung beantragen, wenn weiterhin Unterstützung benötigt wird. Mit der Verlängerung sollte man etwa zwei Monate vor Ablauf der ersten Phase beginnen, denn dann muss die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee neu bewertet werden. Mit der Bewilligung des Antrags beginnt auch die zweite Phase. Für weitere neun Monate erhälst du  von der Bundesregierung eine Förderung in Höhe von 300 Euro pro Monat.

Informiert bleiben?

Nie mehr Neuigkeiten verpassen.
Folge uns auf LinkedIn oder melde dich für den Newsletter an.

Sören Elser ElevateX GmbH

Dein Ansprechpartner

Sören Elser

Co-Gründer ElevateX GmbH und dein Ansprechpartner für den Einsatz von Freelancern. 

Baue auf Expertise.
Arbeite mit qualifizierten Experten.