Überlegst Du, Dich in Zukunft selbständig zu machen und möchtest eine freiberufliche Karriere anstreben? Die Fähigkeit, als Freiberufler zu arbeiten, ist abhängig von der richtigen Qualifikation und steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Fachwissen und der Erfahrung des Einzelnen. In diesem Blogbeitrag erklären wir dir, welche Steuern Du als Freiberufler zahlen musst.
Welche Steuern sind zu zahlen?
Für Freiberufler sind vor allem Einkommensteuer und Umsatzsteuer relevant.
Einkommensteuer
Wie jeder Unternehmer müssen auch Freiberufler Einkommensteuer zahlen. Wie hoch die Einkommensteuer ist, hängt von der Höhe Deiner Einnahmen (abzüglich Deiner Ausgaben) ab. Dabei steigt die Steuerlast progressiv an. Das bedeutet: Je höher deine Einnahmen sind, desto höher ist auch der Anteil Steuern, der dafür zu zahlen ist.
Auf der Basis Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung bestimmt das Finanzamt sogenannte Abschlagszahlungen, die Du quartalsweise zahlen musst. Stellt sich bei der Jahressteuererklärung heraus, dass Du zu wenig oder zu viel vorausgezahlt hast, musst Du die Differenz nachzahlen oder bekommst diese erstattet bzw. gutgeschrieben.
Umsatzsteuer und Vorsteuer
Auf fast alle Produkte und Dienstleistungen wird in Deutschland Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) erhoben. Sie liegt in der Regel bei 19 %. Für bestimmte Produkte (zum Beispiel Lebensmittel) und Dienstleistungen (zum Beispiel Übersetzungen) gilt ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 %. Selbstverständlich müssen auch Freiberufler diese Steuer zahlen, wenn sie Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die in den von Dir bezahlten Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet. Die Umsatzsteuer, die Du selbst von Deinen Kunden erhältst, heißt einfach Umsatzsteuer. Diese ist ein durchlaufender Posten, das heißt, Du führst sie 1:1 an das Finanzamt ab. Das geschieht mit der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung.
Wichtig: Denke bei der Buchführung und Kontrolle Deiner Liquidität anhand Deines Kontostands an die möglicherweise noch nicht an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer. Und beachte auch bei der Kalkulation von Preisen immer den Unterschied zwischen Netto (ohne Umsatzsteuer) und Brutto (ohne Umsatzsteuer). Bei Preisanfragen im geschäftlichen Bereich ist es üblich, Netto-Preise zu nennen.
Kleinunternehmerregelung
Freiberufler können wie alle Existenzgründer von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese Regelung befreit Dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Deine Leistungen zu erheben. Voraussetzung hierfür ist, dass Dein Umsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und im darauffolgenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegt. Die Kleinunternehmerregelung hat einige Vorteile, aber auch einen großen Nachteil.
Die Vorteile sind:
- Die Rechnungserstellung ist weniger aufwendig.
- Für die Endkunden sind Deine Dienstleistungen preisgünstiger.
- Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt machen.
Nachteil: Du darfst die von Dir bezahlte Umsatzsteuer aus anderen Rechnungen nicht als Vorsteuer geltend machen. Das heißt, sie kann sich nicht steuermindernd auswirken.
Deshalb solltest Du gut überlegen, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht. Insbesondere weil Du an einen freiwilligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung fünf Jahre gebunden bist. Erst nach Ablauf dieser fünf Jahre kannst Du die Kleinunternehmerregelung beantragen – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
KEY POINTS
- Wie jeder Unternehmer müssen auch Freiberufler Einkommensteuer zahlen. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe deines Einkommens ab
- Freiberufler müssen außerdem Umsatzsteuer zahlen, wenn sie Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
- Freiberufler sind in der Regel von der Gewerbesteuerpflicht befreit, da sie kein Gewerbe betreiben.
- Es gibt verschiedene Steuerfreibeträge, von denen Du auch als Freiberufler profitieren kannst.
Unterschiede Freiberufler & Gewerbe
In §18 Einkommensteuergesetz gibt es einen Katalog, in dem Berufe aufgelistet sind, die zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Zu diesen sogenannten Katalogberufen gehören unter anderem
- Ärztliches, zahnärztliches und psychologisches Fachpersonal
- Heilpraktiker
- Architekten
- Ingenieure
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- Rechtsbeistände
- Dolmetscher, Übersetzer
- Journalisten, Schriftsteller
- Schauspieler
- Künstler (Musiker, Maler, Bildhauer, Designer)
Allerdings gibt es im Gesetzestext noch den Zusatz „sowie ähnliche Berufe“, was die Zuordnung manchmal nicht ganz einfach macht. Ist Deine Tätigkeit nicht eindeutig einem Katalogberuf zuzuordnen, kannst du zwar beantragen, dass diese als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird. Einen Anspruch darauf hast Du allerdings nicht. Die Entscheidung hierüber fällt immer das für Dich zuständige Finanzamt.
Steuerrechtlich werden Freiberufler und Gewerbetreibende immer unterschiedlich behandelt. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Freiberufler
- kein Gewerbe anmelden
- stattdessen nur die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden, das eine Steuernummer vergibt
- keine doppelte Buchführung machen
- am Ende des Kalenderjahres keine Bilanz oder komplexe Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, sondern lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) einreichen
- kein Mitglied einer Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer werden (und hierfür Beiträge zahlen)
- keine Gewerbesteuer zahlen
Gewerbesteuer für Freiberufler - Diese fällt aus
Wer Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt, muss Gewerbesteuer bezahlen. Das gilt – unabhängig von der Branche oder Tätigkeit – für Personengesellschaften ebenso wie für Einzelunternehmer. Freiberufler sind von der Gewerbesteuerpflicht jedoch generell ausgenommen, denn sie besitzen kein Gewerbe (im steuerrechtlichen Sinn).
Achtung: In bestimmten Ausnahmefällen können auch Freiberufler gewerbesteuerpflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn ein bestimmter Anteil ihrer Einnahmen aus einer Tätigkeit stammt, die einem Gewerbe und nicht der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen ist. Ein typisches Beispiel ist ein Zahnarzt (freiberuflich), der neben seiner Praxistätigkeit auch Zahnpflegeprodukte verkauft (gewerblich).
Welche Steuerfreibeträge gibt es?
Es gibt verschiedene Steuerfreibeträge, von denen Du auch als Freiberufler profitieren kannst. Die wichtigsten haben wir hier für Dich zusammengefasst:
In Deutschland muss Einkommen erst ab einer bestimmten Summe versteuert werden. Damit will der Staat das Existenzminimum von Selbstständigen sicherstellen. Erst wenn dieser Mindestbetrag überschritten wird, fallen Einkommensteuern an. Der Steuerfreibetrag ändert sich jedes Jahr geringfügig. Für das Steuerjahr 2022 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 10.347 Euro, für das Jahr 2023 bei 10.908 Euro.
Übrigens: Du musst den Grundfreibetrag nicht extra beantragen. Er wird bei der Berechnung der Einkommensteuer automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
Auch bei der Umsatzsteuer gibt es einen Freibetrag. Wenn du in einem Jahr weniger als 22.000 Euro gemacht hast und im darauffolgenden Jahr ebenfalls weniger als 50.000 Euro Umsatz gemacht hast oder voraussichtlich machen wirst, darfst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht.
Freiberufler, die auch gewerblich tätig sind (aber nur dann!), unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Diese wird fällig, sobald Du einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro erwirtschaftest.
Wenn Du als Freiberufler hohe Rücklagen gebildet hast, musst Du die Zinsen aus Deinem Kapitalvermögen versteuern. Aber auch für diese Steuer gibt es einen Freibetrag. Er liegt für Alleinstehende bei 801 Euro. Wichtig: Um den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, musst Du bei Deiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag einreichen.
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Freiberufler und Steuererklärung - Das solltest Du beachten
Einkommensteuererklärung
Wenn Deine Einnahmen als Freiberufler unter dem Grundfreibetrag liegen, musst Du zwar keine Einkommensteuer zahlen. Du bist aber dennoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wichtig: Seit 2011 müssen Freiberufler (und Gewerbetreibende) ihre Steuererklärung elektronisch anfertigen. Du bekommst die hierfür nötigen Formulare entweder über spezielle Steuerprogramme oder über das Steuerportal ELSTER. Letzteres wird von den Finanzbehörden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zu der Einkommensteuererklärung gehören:
- der Mantelbogen mit allgemeinen Angaben (u. a. Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer)
- Anlage S (für Freiberufler und sonstige selbstständige Berufe) mit Angaben zu Einkünften und Ausgaben
- Anlage EÜR
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist in der Regel am 31. Juli des folgenden Jahres (bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters bis 28. Februar des übernächsten Jahres). Durch die Corona-Pandemie haben sich die Fristen jedoch nach hinten verschoben. Wie lange diese Regelung noch gültig ist, ist allerdings ungewiss.
Sobald Du Einnahmen erzielst, die den Grundfreibetrag übersteigt, wird sich das Finanzamt recht bald bei dir melden und eine Einkommensteuervorauszahlung festlegen. Diese ist quartalsweise zu zahlen und soll Selbstständige vor zu hohen Zahlungen am Jahresende schützen.
Tipp: Um mit dem Erhalt des Steuerbescheids keine böse Überraschung zu erleben, solltest Du unbedingt schon während des Jahres einen Anteil Deiner Einkünfte für die Steuerzahlung zurücklegen.
Für die Einkommensteuervorauszahlungen gibt es bestimmte Stichtage, bis zu denen die Zahlung beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein muss. Diese sind in der Regel der 10. des jeweils letzten Monats des Quartals, also der
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Du kannst die Zahlung entweder als Überweisung vornehmen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Letztere hat den Vorteil, dass Du keinen Stichtag verpasst.
Umsatzsteuererklärung
Auch bei der Umsatzsteuer sind einige Dinge zu beachten: Wie oft Du zum Beispiel die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst, hängt von der Höhe Deiner Einnahmen bzw. der jährlich zu zahlenden Einkommensteuer ab, wie die folgende Übersicht zeigt:
- mehr als 7.500 Euro Einkommensteuer: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
- 1.000 Euro bis 7.500 Euro Einkommensteuer: vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung
- weniger als 1.000 Euro Einkommensteuer: jährliche Umsatzsteuervoranmeldung
Der Stichtag liegt immer auf dem 10. des folgenden Monats, Quartals oder Jahres. Bei einer vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung musst Du diese also immer am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar einreichen.
Es gibt bei der Umsatzsteuer zwei Arten der Steuerzahlung: Soll- und Ist-Versteuerung. Sie entscheidet darüber, welche bzw. wann Du die Umsatzsteuer, die Du Deinen Kunden in Rechnung stellst, an das Finanzamt abführen musst.
Bei der Soll-Versteuerung zahlst Du die Umsatzsteuer an das Finanzamt, sobald Du sie in Rechnung gestellt hast (unabhängig davon, wann der Kunde sie bezahlt hat). Bei der Ist-Versteuerung zahlst Du sie erst, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat (unabhängig davon, wann du die Rechnung gestellt hast).
Die Ist-Versteuerung hat den Vorteil, dass Du mit der Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt nicht in Vorleistung gehen musst, was Deine Liquidität schont. Allerdings darfst Du von der Ist-Versteuerung nur dann Gebrauch machen, wenn Dein Gesamtumsatz im Vorjahr unter 600.000 Euro lag. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kannst Du einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.
Freiberufler und Steuern: Das Wichtigste auf einen Blick
Freiberufler müssen Einkommensteuer zahlen – wie viel, hängt von der Höhe ihrer Einkünfte ab. Ab einem jährlichen Umsatz von 22.000 Euro sind sie zudem verpflichtet, Umsatzsteuer zu vereinnahmen und abzuführen. Gewerbesteuer musst Du als Freiberufler nicht zahlen, wenn du keine Tätigkeit ausübst, die als Gewerbe gilt. Außerdem bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und kannst – wie jeder Selbstständige – verschiedene Steuerfreibeträge nutzen. Unabhängig von der Höhe Deiner Einkünfte musst Du eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, hierfür sind bestimmte Fristen einzuhalten. Je nachdem, wie hoch Deine Einkünfte sind, musst Du Einkommensteuervorauszahlungen leisten und eventuell häufiger (zum Beispiel quartalsweise oder monatlich) Umsatzsteuererklärungen einreichen.
Als Freiberufler zahlt man – wie jeder Selbstständige – ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen Einkommensteuer. Außerdem sind Freiberufler dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen zu erheben und diese an das Finanzamt abzuführen, sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Obwohl Freiberufler und Gewerbetreibende beide selbstständig sind, unterscheidet sich ihre Tätigkeit voneinander: Freiberufler üben vor allem unterrichtende, erzieherische, wissenschaftliche, künstlerische und beratende oder ähnliche Tätigkeiten aus. Die Abgrenzung der Tätigkeiten ist jedoch nicht immer eindeutig. Gewerbetreibende haben mehr verwaltungs- und steuerrechtliche Pflichten als Freiberufler (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Buchführung, Gewerbesteuer).
Nein, Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen – vorausgesetzt, sie üben nicht gleichzeitig noch eine gewerbliche Tätigkeit aus. In diesem Fall wären auch sie zur Gewerbesteuerzahlung verpflichtet, sofern sie über den Freibetrag von 24.500 Euro kommen.