Freelancer Vertrag – Der ultimative Leitfaden zum perfekten Vertrag

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Insbesondere im IT-Bereich, aber auch in anderen Projektfeldern mit kreativem Anspruch werden Mitarbeiter nicht immer auf Angestelltenbasis tätig. Für projektbezogene Arbeit bietet sich der Freelancer Vertrag an. Er wird auch als Freiberufler Vertrag bezeichnet. Dabei hast Du es mit einem Werk- oder Dienstvertrag zu tun, bei dem Du aber keine Angestelltentätigkeit ausübst. Gerade für Solo-Selbstständige bietet der Vertrag für Freelancer ein Höchstmaß an Flexibilität und regelmäßig viel Verhandlungsspielraum. Allerdings sind einige wichtige Aspekte zu beachten, damit Du keine Schwierigkeiten im Sozialversicherungsbereich bekommst. Was Du beim Freelance Vertrag Muster besonders beachten musst, erfährst Du in diesem Beitrag.

Freelancer Vertrag: Was ist das?

Von seiner rechtlichen Einordnung her ist der Freelancer Vertrag ein Werk- oder Dienstvertrag. Wesentliche rechtliche Grundlagen findest Du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Werk- und Dienstvertrag unterscheiden sich maßgeblich. Beim Werkvertrag schuldest Du einen Erfolg, beim Dienstvertrag erbringst Du Dienste regelmäßig nach Zeit.

Der Werkvertrag kann sich beispielsweise auf die Entwicklung einer bestimmten Software beziehen. Erst mit der Fertigstellung der Software hast Du den Vertrag erfüllt. Der Auftraggeber muss die Software abnehmen, damit Dein Anspruch auf Vergütung entsteht.

Beim Dienstvertrag kommt es nicht auf den Erfolgseintritt an. Du erbringst Deine Tätigkeiten auf Zeitbasis, die als Abrechnungsgrundlage gilt. Mancher Vertrag für Freelancer enthält werk- und dienstvertragliche Elemente.

Auf den Punkt: Der Freelancer oder Freiberufler Vertrag bildet die vertragliche Grundlage für die Tätigkeit von freien Mitarbeitern im Rahmen von Projekten wie im IT-Bereich. Dein Vertragspartner wird dabei nicht als Arbeitgeber, sondern als Auftraggeber bezeichnet. Du bist der Auftragnehmer.

Wie unterscheidet sich ein Freelancer Vertrag von einem normalen Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag, den Angestellte mit ihrem Arbeitgeber schließen, ist ebenfalls ein Dienstvertrag. Allerdings gelten für ihn spezielle Regeln. Das Arbeitsrecht ist mit Blick auf den abhängigen Arbeitnehmer ein Arbeitnehmerschutzrecht. Der normale Arbeitsvertrag beruht auf zwei Hauptpflichten. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitslohn, der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit. In einem abhängigen Arbeitsverhältnis entstehen viele weitere Nebenpflichten. Unter anderem sind die meisten abhängigen Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Anteil an den Sozialabgaben zu leisten. Ebenso führt er die Lohnsteuer direkt an den Fiskus ab. Der Arbeitnehmer ist in den Organisationsablauf seines Arbeitgebers eingeordnet. Der Arbeitgeber stellt Arbeitsmaterial und auch den Arbeitsplatz zur Verfügung.

Beim Freelancer oder Freiberufler Vertrag ist das anders. Die Vergütung besteht hier nicht aus Arbeitslohn, sondern aus einer Geldleistung, die die Parteien frei vereinbaren. Beispielsweise werden viele Freiberufler pro Stunde bezahlt. Ebenso kann beim Werkvertrag die Vergütung als Gesamtgegenleistung für das Werk festgesetzt werden. Es entsteht in diesem Vertragsverhältnis kein abhängiges Arbeitsverhältnis. Deshalb spielt auch die Sozialversicherung, von wenigen Ausnahmen abgesehen wie etwa beim freiberuflichen Dozenten die Rentenversicherung, keine Rolle. Als freier Mitarbeiter sorgst Du selbst für Deine soziale Absicherung. In den meisten Fällen wirst Du auch selbst Dein Arbeitsmaterial einbringen. Du bist nicht in den organisatorischen Ablauf des Auftraggebers eingeordnet, sondern bestimmst selbst, wann, wo und wie Du arbeitest.

Dienstvertrag vs. Werkvertrag

Werk- und Dienstverträge unterscheiden sich beim Vertrag für Freelancer maßgeblich.

Werkvertrag – Du schuldest dem Auftraggeber beim Werkvertrag den Erfolg. Kommen wir zurück auf das Beispiel mit der Software. Du garantierst, dass die Software so arbeitet, wie im Vertrag beschrieben. Dafür haftest Du. Wie Du den Erfolg erreichst, ob Du selbst tätig wirst oder zusätzlich weitere Mitarbeiter einbeziehst, ist Deine Entscheidung.

Beim Werkvertrag nimmt der Auftraggeber das Werk ab. Die Abnahme ist die Voraussetzung für das Entstehen des Vergütungsanspruchs. Der Auftraggeber bestätigt mit der Abnahme, dass das Werk ordnungsgemäß erstellt wurde. Wenn Du mit dem Auftraggeber bereits vorzeitige Zahlungen vor Abnahme vereinbart hast, gelten diese als Vorauszahlungen, die auf den bei Abnahme entstehenden Vergütungsanspruch angerechnet werden. Wie viel Arbeitszeit Du für die Erstellung des Werks aufbringst, spielt für die Vergütung keine Rolle. Hier musst Du selbst entsprechend kalkulieren, um eine angemessene Bezahlung als Werklohn zu vereinbaren.

Die Vorschriften zum Werkvertrag findest Du in den § § 630-650 BGB.

Dienstvertrag – hier erbringst Du Dienste für den Auftraggeber. Viele Beratungsverträge sind Dienstverträge. Du hast bei dieser Art des Vertrages nicht für einen etwaigen Erfolg einzustehen. Wie Du die Leistung erbringst, entscheidest Du ebenfalls selbst.

Geregelt sind Dienstverträge in den § § 611-630 BGB.

Mustervorlagen von der IHK

Wenn du dir konkrete Vertragsvorlagen genauer anschauen willst, findest du auf den Seiten der IHKs in Deutschland entsprechend aktuelle Muster. Hier haben wir drei konkrete Vorlagen von der IHK Frankfurt am Main für dich verlinkt:

KEY POINTS

  • Der Freelancer Vertrag ist ein Werk- oder Dienstvertrag.

  • Werk- und Dienstvertrag unterscheiden sich maßgeblich.

  • Beim Werkvertrag schuldest Du einen Erfolg, beim Dienstvertrag erbringst Du Dienste regelmäßig nach Zeit.

  • Beim Freelancer Vertrag stehen drei Vergütungsformen im Vordergrund. Diese werden unter Umständen auch kombiniert.

Freelancer Vertrag - Was muss hinein?

Jeder Freelancer Vertrag ist ein individuelles Vertragswerk. Jeder Freiberufler Vertrag hat spezifische, projektbezogene Inhalte. Dennoch gibt es für alle diese Verträge ein Grundgerüst. In ein Freelancer Vertrag Muster gehören unbedingt folgende Punkte:

  • Definition der Leistung (Leistungsbeschreibung)

  • Regelung der Vergütung

  • Aufteilung von vertraglichen Risiken auf beide Vertragsparteien

  • Mögliche fixe Zeiträume für die Erbringung der Leistung

  • Voraussetzungen für eine Beendigung/Kündigung des Vertrages

  • Regelungen zur möglichen Gestellung von Arbeitsmitteln (In manchen Bereichen muss der Auftraggeber aus Sicherheitsgründeneinige Arbeitsmittel stellen.)

  • Geheimhaltung (In vielen Verträgen werden Informationen zu Techniken und anderen Geschäftsgeheimnissen ausgetauscht. Es kann wichtig sein, eine Geheimhaltung über das Ende des Vertrages hinaus zu vereinbaren.)

In manchen Verträgen sind Vereinbarungen zur Wettbewerbstätigkeit und zum Urheberrechtsschutz maßgebliche Elemente. Dabei wird vor allem festgelegt, wann und wie welche Rechte auf den Auftraggeber übergehen. Ebenso wird damit deutlich, welche Rechte beim Auftragnehmer verbleiben.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Definition der Leistungsbeschreibung gelten. Hier muss sich klar ergeben, ob es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt. Besonders im IT-Bereich entzünden sich Streitigkeiten über einen Freiberufler Vertrag häufig an einer unzureichenden Leistungsbeschreibung. Im Zweifelsfall sollten sich deshalb Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwas Zeit für die Definition der Leistung nehmen. Auch die Aufteilung von vertraglichen Risiken (Haftung) muss deutlich und verständlich geregelt werden. Hier ruhen ebenfalls typische Aufhänger für spätere rechtliche Auseinandersetzungen.

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Scheinselbstständigkeit im Freelancer Vertrag vermeiden

Abhängige Arbeitsverhältnisse sind mit einer Vielzahl von Nebenpflichten, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung verbunden. Deshalb haben Sozialversicherungsträger ein Auge darauf, ob freie Mitarbeiter im Einzelfall tatsächlich als freier Mitarbeiter tätig werden. An den Status sind in Bezug auf die Versicherungspflicht erhebliche Rechtsfolgen gebunden. In manchen Fällen nehmen Sozialversicherungsträger eine Scheinselbstständigkeit an. Hier ergibt sich zwar auf der Basis der Vertragsgestaltung der Anschein, dass jemand ein freier Mitarbeiter sei, in Wirklichkeit sehen die Sozialversicherungsträger eine abhängige Beschäftigung.

Was bedeutet Scheinselbstständigkeit

Als Scheinselbstständigkeit wird der Zustand beschrieben, dass nach außen hin eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, die weiteren Umstände und Bedingungen der Zusammenarbeit aber ein abhängiges Arbeitsverhältnis begründen. In aller Kürze definiert, handelt es sich bei der Scheinselbstständigkeit um eine andere Form der Schwarzarbeit. Es wird in diesem Fall angenommen, dass Auftraggeber und Auftragnehmer über eine Vertragsgestaltung mit dem Freiberufler Vertrag die Sozialversicherungspflichten umgehen wollen. Allerdings ist diese Umgehung den Parteien nicht immer bewusst. Deshalb ist es als Solo-Selbstständiger von großer Bedeutung, die Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit zu kennen und sie unbedingt zu vermeiden. Es drohen unter anderem strafrechtliche Folgen sowie Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen in erheblicher Höhe.

Wie vermeidet man Scheinselbstständigkeit in einem Freelancer Vertrag?

Es werden im Kontext der Scheinselbstständigkeit immer wieder verschiedene Aspekte genannt, die diese begründen können sollen. So soll etwa die Arbeit für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum maßgeblich sein können. Ebenso soll es kritisch sein, wenn der Auftragnehmer überwiegend in den Räumen des Auftraggebers arbeitet. Die Sozialversicherungsträger selbst schauen besonders darauf, ob ein freier Mitarbeiter weitestgehend unabhängig tätig ist. Dabei kommt es beispielsweise auf die Weisungsungebundenheit und freie Orts- und Zeiteinteilung an.

Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, ist es immer eine Einzelfallentscheidung. In manchen Fällen kann allein eine Rentenversicherungspflicht gegeben sein. Um schon den Verdacht einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten die Vertragsparteien bei einem Freiberufler Vertrag primär deutlich auf diese Punkte hinweisen:

  • Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung unabhängig.

  • Er ist nicht eingebunden in den Organisationsablauf des Auftraggebers.

  • Er entscheidet selbst, wann, wie und wo er tätig wird.

Du solltest als Freiberufler selbst darauf achten, möglichst für mehrere Auftraggeber tätig zu sein. Allerdings spielt dieses Kriterium keine entscheidende Rolle. Du kannst aber mit der Arbeit für mehrere Auftraggeber ein weiteres Indiz dafür bieten, selbstständig zu sein.

Wichtig ist, dass im Vertrag keine Elemente auftauchen, die auf einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Funktion hinweisen. Beispielsweise kann die Erwähnung eines Urlaubsanspruchs einen klaren Hinweis auf eine Arbeitnehmertätigkeit in Abhängigkeit sein. Die Grenzen sind im Einzelfall fließend.

Aufgrund der erheblichen Folgen bei Annahme einer Scheinselbstständigkeit empfiehlt sich im Zweifel eine Rücksprache mit einem Sozialversicherungsträger oder einem Experten bei/vor Abschluss des Vertrages. Wenn Du Dich an die üblichen Freelancer Vertrag Muster hältst, minimierst Du die Gefahr für die Annahme der Scheinselbstständigkeit. Allerdings sind – wie gesagt – Freiberufler Verträge individuelle Gestaltungen. Der Aspekt Scheinselbstständigkeit sollte nie ganz aus den Augen verloren werden.

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Wie werden Freelancer vergütet?

Beim Freelancer Vertrag stehen drei Vergütungsformen im Vordergrund. Diese werden unter Umständen auch kombiniert.

Pauschalvergütung oder Festpreis – hier sind alle Leistungen in einem Vertrag abgegolten.

Vergütung nach Aufwand – bezahlt wird nach Arbeitstagen oder Arbeitsstunden.

Kombinationen als Mischform – vergütet werden etwa 8-Stunden-Tage ohne Anrechnung von Mehrleistungen.

Die Vertragsparteien sind frei in der Festlegung der Vergütung. Pauschalvergütungen können häufiger besser geeignet sein, die Vergütung bei dem Werkvertrag abzubilden. Dagegen ist die Aufwandsvergütung die typische Vergütungsform für Dienstverträge.

Fazit

Der Freelancer Vertrag ist die wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Auftragnehmern und Auftraggebern. Aus vielen Projektbereichen wie im IT-Feld ist er nicht wegzudenken. Es sind viele individuelle Gestaltungen möglich, da die Vertragsfreiheit anders als bei Arbeitnehmerverträgen nicht eingeschränkt ist. Hierbei sollten beide Parteien allerdings das Thema Scheinselbstständigkeit im Auge haben. Die spätere Annahme einer Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist eine teure Angelegenheit.

Er bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit eines Auftraggebers mit einem freiberuflichen Auftragnehmer. Anders als beim Arbeitnehmervertrag in einem Arbeitsverhältnis bietet der Freiberufler unabhängig seine Dienste an. Er entscheidet darüber, wann, wie und wo er die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber erbringt. Die wesentlichen Pflichten der Vertragsparteien in einem Freiberufler Vertrag sind Dienstleistung/Werk gegen Vergütung.

Bei dem Werkvertrag wird der Erfolg geschuldet, bei einem Dienstvertrag die Arbeitsleistung als Dienst. Wichtig ist es, dass beim Werkvertrag die Vergütung erst mit der Abnahme des Werks entsteht. Der Auftragnehmer haftet für den Erfolg.

Entscheidend ist unter anderem, ob der Freiberufler unabhängig tätig ist. Er darf nicht in Unterorganisationsablauf des Auftraggebers eingeordnet sein und muss frei in der Erbringung seiner Leistung bleiben. Die Freiheit bezieht sich dabei hauptsächlich auf die Entscheidung, wann, wo und wie er arbeitet. Im Vertrag sind alle Elemente zu vermeiden, die normalerweise nur Arbeitnehmern zustehen, wie eine Vereinbarung über Urlaub.

Dienstvertrag vs. Werkvertrag

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Sören Elser ElevateX GmbH

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Sören Elser

Co-Gründer ElevateX GmbH und dein Ansprechpartner für den Einsatz von Freelancern. 

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